Marvo Ratschings Austausch Altgeräte

Steuerabsetzbetrag von 50%:
Sanierungsmaßnahmen werden seit 1998 mit einem Steuerbonus in Höhe von 36 % - 50 % des Rechnungsbetrages einschließlich MwSt. gefördert. Für das Jahr 2014 wird nun wiederum die erhöhte Förderung im Ausmaß von 50 % gewährt. Diese reduziert sich dann ab 2015 auf 40 %.

Fix installierte (Kachel) Öfen mit einem Mindest- Wirkungsgrad von 80% können von der Steuer folglich abgesetzt werden. Sollte man nicht in den Genuss der Absetzbarkeit (Gesetz Nr. 449) gelangen, gibt es die Möglichkeit über das sogenannte „conto termico“ (Decret vom 28.12.2012) in den Vorteil von einer Vergütung bis zu 40% der anfallenden Kosten zu kommen.